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BVerwG, 07.11.2011 - 4 BN 27.11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Spezifizierung der üblicherweise festzusetzenden Gebietsart und Nutzungsart bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Spezifizierung der üblicherweise festzusetzenden Gebietsart und Nutzungsart bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 5 S 1972/08
- BVerwG, 07.11.2011 - 4 BN 27.11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2011 - 4 BN 27.11
Eine bloß fehlerhafte Anwendung eines höchstrichterlichen Rechtssatzes kann eine Divergenz nicht begründen (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2011 - 4 BN 27.11
Wie die Beschwerde selbst zutreffend hervorhebt (Beschwerdebegründung S. 11), liegt eine die Revision eröffnende Divergenz vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts widerspricht (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).